{"id":480,"date":"2009-12-26T17:01:46","date_gmt":"2009-12-26T16:01:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.darkover-con.de\/?page_id=480"},"modified":"2022-03-03T18:31:31","modified_gmt":"2022-03-03T17:31:31","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.darkover-con.de\/?page_id=480","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Darkover Convention e.V. - Stand 2021<\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a0\u00a7 1 Name, Sitz und Eintragung<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \"Darkover Convention\", hat seinen Sitz in Bonn und wird im Vereinsregister des Registergerichts Bonn unter der Nr. VR 8697 gef\u00fchrt. Der Verein tr\u00e4gt den Zusatz \u201ee.V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 01.10. und endet am 30.09. des Folgejahres.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2\u00a0Zweck des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>(1) Zweck des Vereins ist die Organisation von Fan-Treffen mit Arbeitsgruppen und interaktivem Theater ohne Drehbuch und Zuschauer in einem durch den Romanzyklus \u201eDarkover\u201c von Marion Zimmer Bradley bestimmten Ambiente.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3\u00a0Erwerb der Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Beitrittserkl\u00e4rung durch einfachen Mehrheitsbeschluss angenommen ist und f\u00e4llige Beitr\u00e4ge bezahlt sind. Der Verein besitzt aktive und passive Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Minderj\u00e4hrige ben\u00f6tigen f\u00fcr den Eintritt die Zustimmung des Personensorgeberechtigten; der Aufnahmeantrag ist auch von diesem zu unterzeichnen. Der Personensorgeberechtigte verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Minderj\u00e4hrigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4\u00a0Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung von der Mitgliederliste.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">(1) Austritt<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von vier Wochen zul\u00e4ssig. Er erfolgt in Textform an die Adresse des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei \u00dcbermittlung per Mail an vorstand@darkover-con.de muss der Versand von der beim Verein hinterlegten E-Mail-Adresse des Vereinsmitgliedes erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Pers\u00f6nliche \u00dcbergabe sowie der Versand auf dem Postweg an die Postanschrift des ersten Vorsitzenden sind alternativ m\u00f6glich. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen ist die Austrittserkl\u00e4rung auch von dem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">(2) Ausschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor der Mitgliederversammlung oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied bekannt zu machen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">(3) Streichung von der Mitgliederliste<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung in Textform mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist. F\u00fcr die Streichung ist der Beschluss des Vorstandes ausreichend. Der Beschluss des Vorstandes \u00fcber die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5\u00a0\u00a0Mitgliedsbeitrag<\/h2>\n\n\n\n<p>a) Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist einmal im Jahr unaufgefordert im Voraus bis zum 30.04. eines jeden Jahres, sp\u00e4testens jedoch zur Fr\u00fchjahrsconvention, zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Vereinskonto. Bei Zahlungsverzug (ab 01.05. des jeweiligen Jahres) wird eine Verzugsgeb\u00fchr von 1,00 \u20ac pro angefangenem Jahr des Verzugs f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Neumitglieder m\u00fcssen innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt den ersten Jahresbeitrag entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Bei unterj\u00e4hrigem Vereinseintritt oder Vereinsaustritt wird f\u00fcr das entsprechende Jahr der volle Beitrag erhaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Finanzierung besonderer Vorhaben k\u00f6nnen Umlagen erhoben werden, deren Festsetzung der Mitgliederversammlung obliegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6\u00a0Vorstand<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>- dem 1. Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>- zwei Beisitzern (stellvertretende Vorsitzende)<\/p>\n\n\n\n<p>- dem Schatzmeister<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und die beiden Beisitzer, ein jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen Vereinsmitglieder sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren<\/p>\n\n\n\n<p>gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Die Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Aus\u00fcbung zweier Vorstands\u00e4mter betrauen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7\u00a0Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Sie soll w\u00e4hrend der in \u00a72 benannten Fan-Treffen (Fr\u00fchjahrsconvention, Herbstconvention) stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und Gr\u00fcnde vom Vorstand schriftlich verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen auch virtuell abgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8\u00a0Berufung der Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n\n\n<p>Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder einem Beisitzer unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen in Textform oder m\u00fcndlich einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufung per E-Mail ist ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Hinterlegung einer g\u00fcltigen E-Mail-Adresse beim Verein ist das Vereinsmitglied verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9\u00a0Beschlussfassung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem Beisitzer geleitet. Sind auch dieser verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine Erg\u00e4nzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 1\/4 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur \u00c4nderung des Vereinszwecks und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Art der Abstimmung wird grunds\u00e4tzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10\u00a0Beurkundung der Versammlungsbeschl\u00fcsse<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11\u00a0Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende und die Beisitzer die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Dies gilt entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12\u00a0Errichtung der Satzung<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde bei der Gr\u00fcndungsversammlung am 16.12.2006 errichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>In 2021 erfolgte eine \u00dcberarbeitung unter Einbeziehung der zwischenzeitlich von der Mitgliederversammlung beschlossenen \u00c4nderungen..<\/p>\n\n\n\n<p>Die daraus resultierende Neufassung wurde am 08.10.2021 von der Mitgliederversammlung verabschiedet und tritt mit dem Datum der notariellen Beurkundung in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Erkl\u00e4rung zur Diversit\u00e4t<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein verh\u00e4lt sich weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral und steht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er bekennt sich zu den Grunds\u00e4tzen der Menschenrechte. Er lehnt rassistische, verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen sowie diskriminierende oder menschenverachtende Verhaltensweisen, insbesondere aufgrund der Nationalit\u00e4t, Abstammung, ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit, Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identit\u00e4t oder einer Behinderung ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darkover Convention e.V. - Stand 2021 \u00a0\u00a7 1 Name, Sitz und Eintragung Der Verein f\u00fchrt den Namen \"Darkover Convention\", hat seinen Sitz in Bonn und wird im Vereinsregister des Registergerichts Bonn unter der Nr. VR 8697 gef\u00fchrt. 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